Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Spam- und Virenfilterung von E-Mails der SNS Consult GmbH
§ 1 Allgemeines
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden mit Auftragserteilung an die SNS Consult GmbH (im Folgenden Anbieter genannt) bzw. mit Vertragsabschluss wirksam. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
Diese Bedingungen gelten für die gesamte Dauer des Vertragsverhältnisses und auch darüber hinaus, bis alle Ansprüche aus diesem Vertragsverhältnis vollständig abgewickelt sind.
§ 2 Zustandekommen und Gegenstand des Vertrags
Das Vertragsverhältnis kommt entweder auf Antrag des Kunden unter Verwendung des hierfür vorgesehenen Formulars, durch die Online-Anmeldung des Kunden zur Nutzung des Dienstes oder durch gesonderten Vertrag zustande, sofern der Anbieter die Annahme schriftlich oder per E-Mail bestätigt.
Der Anbieter stellt dem Kunden redundante E-Mail-Exchanger zur Spam-1 und Virenfilterung2 für eingehende E-Mails bereit. E-Mails werden automatisiert auf Merkmale von Spam und Viren hin untersucht. Sind bestimmte Merkmale erfüllt, werden E-Mails während der Übertragung standardkonform zurückgewiesen. Fehlen diese Merkmale, werden die E-Mails zu dem vom Kunden definierten E-Mail-Server weitergeleitet.
Die Filterqualität wird dabei fortlaufend überwacht. Wird eine wesentliche Verschlechterung der Erkennungsquote von Spams oder Viren aufgrund neuer Varianten beobachtet, wird die zur Filterung eingesetzte Konfiguration den neuen Gegebenheiten angepasst.
Der Anbieter stellt dem Kunden ein Web-Interface zur Pflege von Black- und White-Listen für Absender und Empfänger bereit. Weiterhin können über das Web-Interface die zu filternden E-Mail-Adressen eingestellt werden.
Der Anbieter stellt ein Web-Interface bereit, welches E-Mail-Versendern gestattet, die seitens des Anbieters ungefilterte Weiterleitung von fälschlicherweise als Spam erkannten und daher zurückgewiesenen E-Mails zu ermöglichen.
§ 3 Pflichten des Kunden
Um die E-Mail-Filterung zu aktivieren, muss der Kunde bei den zu filternden Domains die E-Mail-Exchanger als "MX-Records" nach Vorgaben des Anbieters eintragen.
Eine direkte Möglichkeit, E-Mails beim E-Mail-Server des Kunden einzuliefern, sollte unterbunden werden, um zu gewährleisten, dass alle eingehenden E-Mails über die E-Mail-Exchanger des Anbieters transportiert werden und somit gefiltert werden. Unterlässt der Kunde dies, trägt der Anbieter keinerlei Verantwortung für die Filterung der E-Mails, die unter Umgehung des vom Anbieter betriebenen Systems direkt beim Kunden eingeliefert werden.
Der Kunde teilt dem Anbieter unverzüglich jede Änderung der Daten mit, die bezogen auf das Vertragsverhältnis mit dem Anbieter von Bedeutung sind. Hierzu zählen insbesondere Name, Anschrift, Bankverbindung, Rechtsform des Unternehmens u. ä.
§ 4 Vertragslaufzeit
Die Verträge werden auf unbestimmte Zeit geschlossen. Wenn im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, kann er mit einer Frist von 6 Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
§ 5 Entgelt und Zahlungsbedingungen
Die initiale Einrichtung der Spam- und Virenfilterung wird dem Kunden nach Aufwand mit 23,80 € (20,00 € netto zzgl. der jeweiligen gesetzl. Mwst. von z. Z. 19 %) pro angefangene Viertelstunde in Rechnung gestellt. Übersteigt der Aufwand für die initiale Einrichtung eine Stunde, so kann der Anbieter diese dem Kunden nur in Rechnung stellen, wenn der Kunde hierzu zuvor sein Einverständnis erklärt hat. Beträgt die Einrichtungsgebühr nicht mehr als 95,20 € (80 € netto zzgl. der jeweiligen gesetzl. Mwst. von z. Z. 19 %), so entfällt sie, wenn der Vertrag mit einer Mindestlaufzeit von einem Jahr geschlossen wird.
Das für die Filterung zu entrichtende monatliche Entgelt richtet sich nach der Anzahl der zu filternden E-Mail-Adressen. Verändert sich im Laufe eines Monats deren Anzahl, so ist höchste Anzahl der im Verlaufe des Monats gleichzeitig zu filternden E-Mail-Adressen maßgeblich. Der Kunde hat dabei auch die Möglichkeit, die Filterung auf einen Teil seiner E-Mail-Adressen zu beschränken. Für die Filterung fallen pro E-Mail-Adresse folgende Gebühren an:
Anzahl E-Mail-Adressen | Preis pro User und Monat | Preis pro User und Monat |
|---|---|---|
bis 4 E-Mail-Adressen | Es wird ein Mindestkontingent von 5 E-Mail-Adressen berechnet. | |
ab 5 E-Mail-Adressen | 4,99 € | 5,94 € |
ab 10 E-Mail-Adressen | 4,59 € | 5,46 € |
ab 25 E-Mail-Adressen | 3,15 € | 3,75 € |
ab 50 E-Mail-Adressen | 2,59 € | 3,08 € |
ab 100 E-Mail-Adressen | 2,45 € | 2,92 € |
ab 250 E-Mail-Adressen | 1,81 € | 2,35 € |
ab 500 E-Mail-Adressen | 1,29 € | 1,54 € |
ab 1000 E-Mail-Adressen | 0,95 € | 1,13 € |
- Nutzt der Kunde zu seiner Hauptdomain auch Alias-Domains (z. B. neben der Domain spam-sponge.de auch die Domain spamsponge.de) mit gleichem lokalen Teil der E-Mail-Adresse (d. h. der Teil vor dem @-Zeichen), so können die entsprechenden E-Mail-Adressen in die Filterung mit einbezogen werden. Das Entgelt richtet sich hierfür nicht nach der Anzahl der zusätzlich zu filternden E-Mail-Adressen, sondern beträgt pro Monat und pro Alias-Domain:
Preis pro Monat | Preis pro Monat | |
|---|---|---|
je zusätzlicher Alias-Domain | 4,99 € | 5,94 € |
Bei untypischen Konstellationen, für die sich mit dem zuvor dargestellten Gebührenmodell kein angemessenes Entgelt errechnen lässt, können abweichende Individualvereinbarungen getroffen werden.
Das Entgelt ist jeweils bis zum 3. eines Monats im Voraus zu entrichten. Sollte der Kunde mit der Zahlung mehr als 2 Monaten in Verzug geraten, ist der Anbieter berechtigt, bis zum Zahlungseingang die Spam- und Virenfilterung auszusetzen. Gerät der Kunde mehr als 4 Monate in Verzug, kann die E-Mail-Weiterleitung nach vorheriger Ankündigung mit einer Frist von mindestens 4 Wochen ausgesetzt werden, sodass alle eingehenden E-Mails für den Kunden abgewiesen werden.
§ 6 Haftung
Der Anbieter haftet dem Auftraggeber gegenüber nur für den aus einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung resultierenden Schaden, sofern und soweit es sich nicht um die Haftung für die Verletzung von sog. Kardinalpflichten handelt. Kardinalpflichten sind wesentliche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber vertrauen darf.
In Fällen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter indes auch für leichte Fahrlässigkeit. Derartige wesentliche Vertragspflichten sind die Bereitstellung
von redundanten E-Mail-Exchangern zur Spam- und Virenfilterung für eingehende E-Mails,
eines Web-Interfaces zur Pflege von Black- und White-Listen für Absender und Empfänger und der zu filternden E-Mail-Adressen und
eines Web-Interfaces, welches E-Mail-Versendern gestattet, die seitens des Anbieters ungefilterte Weiterleitung von fälschlicherweise als Spam erkannten und daher zurückgewiesenen E-Mails zu ermöglichen.
Mit den eingesetzten Verfahren ist die richtige Spam- und Virenerkennung nicht in jedem Fall möglich. Ein gewisser Anteil der E-Mails, die Spam oder Viren enthalten, wird von den zur Filterung eingesetzten E-Mail-Exchangern nicht erkannt und somit nicht zurückgewiesen. Es wird auch ein gewisser Anteil regulärer E-Mails als Spam klassifiziert und fälschlicherweise zurückgewiesen. Weiterhin ist es nicht gänzlich ausgeschlossen, dass E-Mails durch die Filterverfahren des Anbieters verändert werden.
Hieraus resultierende Schadenersatzansprüche werden ausgeschlossen, es sei denn, der Anbieter handelt grob fahrlässig, verursacht den Schaden vorsätzlich oder der Schaden resultiert aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Der Anbieter garantiert eine Verfügbarkeit der angebotenen Dienste von 99 % im Jahresmittel. Für Ausfälle und Schäden, die durch höhere Gewalt, öffentliche oder private Netzbetreiber entstehen, haftet der Anbieter nicht.
Zur Konfiguration der angebotenen Dienste, wie z. B. der Eingabe der zu filternden E-Mail-Adressen, erhält der Kunde Zugangsdaten (Kennung und Passwort). Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die durch den fahrlässigen Umgang des Kunden mit diesen Zugangsdaten entstehen.
§ 7 Datenschutz
Der Anbieter darf personenbezogene Daten des Kunden zum Zwecke der Abrechnung und der Ausgestaltung der vertraglich vereinbarten Dienstleistung speichern. Die Daten werden nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden an Dritte weitergegeben.
Der Anbieter darf vom Filtersystem zurückgewiesene E-Mails für die Dauer von 4 Wochen speichern, um den in §2 Abs. 4 näher beschriebenen Dienst erbringen zu können.
Der Anbieter ist berechtigt, in Einzelfällen die im Header der über das Filtersystem geleiteten E-Mails enthaltenen Daten auszuwerten, um das Filtersystem optimieren zu können.
§ 8 Erfordernis der Schriftform
Mündliche Nebenabreden oder Änderungen bedürfen der Schriftform oder der schriftlichen Bestätigung.
§ 9 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist für alle Streitigkeiten der Sitz der Firma des Anbieters, wenn der Anwender Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Anbieter ist jedoch auch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen.